Unsere Tätigkeit umfasst die Kontaktaufnahme mit den Gläubigern bis hin zur Erstellung des gerichtlichen Regelinsolvenzantrages samt aller erforderlichen Nebenanträge (wie Antrag auf Restschuldbefreiung, Abtretung, Stundung der Verfahrenskosten).
Durch unsere juristisch fundierte Bearbeitung vermeiden Sie unnötige Fehler, welche insbesondere im Regelinsolvenzverfahren regelmäßig die Restschuldbefreiung gefährden kann (§ 290 InsO).
Wir bieten die vollständige Abwicklung des an uns gerichteten Auftrags zum Festpreis, unabhängig von der Höhe Ihrer Verbindlichkeiten.
So erhalten Sie Sicherheit in Ihrer Liquidität.
Im Laufe des Mandats als auch nach Erstellung des Regelinsolvenzantrags beraten wir Sie abschließend über das sich gerichtliche Verfahren.
Auf Wunsch begleite ich Sie bei erteiltem Mandat weiter als Verfahrensbevollmächtigte im gerichtlichen Insolvenzverfahren.