Verbraucherinsolvenz

 


Wir bereiten Ihr Verbraucherinsolvenzverfahren vor und kümmern uns um die gesetzlich vorgeschriebene außergerichtliche Schuldenbereinigung und/oder Sanierung.



Weiterhin umfassen unseren Leistungen für Sie die Erstellung Ihres Verbraucherinsolvenzantrages aber auch die Prüfung einer Entschuldung zur Abwendung des Insolvenzverfahrens.


Ziel der Verbraucherinsolvenz ist es,


 

  • einen sofortiger Pfändungsschutz für Sie zu erreichen
  • Umgehender Pfändungsschutz  wird mit Eröffnung der Verbraucherinsolvenz erreicht. Ab diesem Zeitpunkt brauchen Sie belastende Schreiben Ihrer Gläubiger nicht mehr zu beachten. Auch der Gerichtsvollzieher darf gegen Sie nicht mehr vorgehen

    → es darf weder gepfändet noch die Abgabe der Vermögensauskunft verlangt werden.

  • Sie von allen Schulden zu befreien. In dem Zeitraum des gerichtlichen Verfahrens treten Sie einen Teil Ihrer Einkünfte ab und werden zum Abschluss schuldenfrei. Dies unabhängig davon, wie hoch Ihre gesamten Schulden waren oder wie viele Gläubiger bestanden.

Die Dauer des Verfahrens beträgt


  • 3 Jahre – für Verfahren nach dem 01.10.2020
  • 5 Jahre – für Altverfahren bei bei Tragung der Verfahrenskosten
  •  6 Jahre – bei Altverfahren - unabhängig von jeglicher Schuldenrückzahlung



Auf Wunsch begleiten wir Sie auch in der Phase des laufenden Insolvenzverfahrens und/oder der Restschuldbefreiung.






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