Zwangsvollstreckung - Kompetente Beratung in Frechen

 


Für Gläubiger

zügige Einleitung der Maßnahmen zur Umsetzung Ihrer Forderungen durch

  • Zwangsvollstreckung
  • Zwangsversteigerung
  • Teilungsversteigerung
  • Ersteigerung von Objekten



Für Schuldner

schneller und juristisch fundierter Schutz im Zwangsvollstreckungsverfahren durch


  • Vollstreckungsschutz
  • Vermeidung eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  • Vereinbarungen mit dem Forderungsinhaber (z.B. Bankengespräch)
  • Umfinanzierung - Sanierung
  • „Gezielter Verkauf" oder „gezielter Erwerb"
  • Beratung der Maßnahmen zu einer gezielten Insolvenz mit Restschuldbefreiung

 

 




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