Zwangsvollstreckung - Kompetente Beratung in Frechen
Für Gläubiger
zügige Einleitung der Maßnahmen zur Umsetzung Ihrer Forderungen durch
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsversteigerung
- Teilungsversteigerung
- Ersteigerung von Objekten
Für Schuldner
schneller und juristisch fundierter Schutz im Zwangsvollstreckungsverfahren durch
- Vollstreckungsschutz
- Vermeidung eines Zwangsversteigerungsverfahrens
- Vereinbarungen mit dem Forderungsinhaber (z.B. Bankengespräch)
- Umfinanzierung - Sanierung
- „Gezielter Verkauf" oder „gezielter Erwerb"
- Beratung der Maßnahmen zu einer gezielten Insolvenz mit Restschuldbefreiung
