Aus dem Berufsrecht der Rechtsanwälte bin ich für Sie berechtigt, bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten.
Hinzukommen die Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichte in Deutschland.
In einer Zeit, in der neben einem umfassenden Wissen immer mehr hochspezialisiertes Fachwissen von Nöten ist, ist die Kompetenz eines umfassenden Netzwerks an Spezialisten dienlich.
Aus diesem Grund arbeite ich für ein breites Fachspektrum mit Kollegen zusammen, die bei Bedarf unterstützen.
In meiner anwaltlichen Tätigkeit unterliege ich den berufsrechtlichen Gesetzen, Satzungen und Regelungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sowie der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwaltsordnung (FAO). Sämtliche relevanten Gesetzestexte hierzu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de).
Ich leiste Ihnen meine anwaltliche Tätigkeit grundsätzlich persönlich. Bedarf die fachgerechte Bearbeitung des Mandats interdisziplinäres Fachwissen, ist eine schnelle Hinzuziehung versierter Anwaltskollegen, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder sonstiger Berater in Abstimmung mit dem Auftraggeber gewährleistet.
Neben regelmäßigen Fortbildungsmaßnahmen, habe ich die Prüfung zur Fachanwältin für Steuerrecht und Insolvenzrecht erfolgreich absolviert.
Die Gebühren von Anwälten und Steuerberatern richten sich nach gesetzlich festgeschriebenen Gebührenordnungen (RVG, StBVV).
Nach Vereinbarung werden individuelle Vergütungsvereinbarungen abeschlossen.